Teilnahmebedingungen ::::::
Das C21 Affiliateprogramm AFFILI21 ist ein
Projekt der COCOM21 LTD.
(hier C21 Affiliateprogramm bzw. AFFILI21 genannt)
:::::: Präambel
Das Affiliateprogramm AFFILI21 bietet Affiliatepartnern die Möglichkeit für Angebote,
bzw. Dienstleistungen (Mitgliedschaften) der Online-Kontaktagentur CONTACT21 (präsentiert ggf. unter
unterschiedlichen Namen und Domainnamen), das auf der Basis PAY-PER-SALE ggf.
PAY-PER-LEAD
(Provision pro gültige Transaktion) und MLM (Provision über mehrere
Ebenen) aufgebaut ist, als Werbeträger zu fungieren. Der Affiliatepartnern
erhält Geldzahlungen (Provisionen), wenn aufgrund der Werbung, bzw. Promotionaktion des
Affiliatepartners, auf der Webseite von
CONTACT21 ein kostenpflichtiges Angebot, bzw. Dienstleistung
(Mitgliedschaft) bestellt, bzw. abgeschlossen und bezahlt wird. Die
Bezahlung des Affiliatepartners, der Provision erfolgt durch AFFILI21
§ 1 Geltungsbereich
(1) Mit der Anmeldung zu AFFILI21 bzw. der Nutzung von AFFILI21 bestätigt der
Affiliatepartnern, dass er die
Teilnahmebedingungen gelesen und verstanden hat und diese
vollständig und uneingeschränkt akzeptiert. (Diese Teilnahmebedingungen
können über den Browser ausgedruckt werden.)
(2) Die Teilnahmebedingungen von AFFILI21 gelten
ausschließlich, es sei denn, AFFILI21 hat sich ausdrücklich
und schriftlich mit abweichenden Regelungen einverstanden erklärt.
(3) Diese Teilnahmebedingungen haben Gültigkeit, unabhängig in welchem
Land die Benutzung
erfolgt, bzw. der Affiliatepartnern seinen Sitz hat.
(4) Beide Parteien betreiben ihre Projekte (ggf. Promotionaktion, Webseiten,
o.ä.) unabhängig voneinander und sind für ihre Projekte technisch, inhaltlich
und im Design allein verantwortlich. Diese Vereinbarung begründet weder eine Gesellschaft oder
Gemeinschaft noch ein Arbeitsverhältnis oder einen Handelsvertretervertrag
zwischen den Parteien. Keine der Parteien ist berechtigt, im Namen der jeweils anderen
Partei aufzutreten.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Teilnahme am AFFILI21 setzt die Vollendung des 18. Lebensjahres und
volle Geschäftsfähigkeit voraus. Ein Vertrag kommt nach Anmeldung des
Affiliatepartners durch die Annahme
dessen durch AFFILI21 zustande.
§ 3 Anmeldung
(1) Jeder Affiliatepartnern hat sich bei AFFILI21 durch eine Anmeldung zu
registrieren. Der Affiliatepartnern hat bei Änderungen dieser Angaben
die Änderungen unverzüglich selbst im Affiliatepartnernbereich (Loginbereich) von
AFFILI21 zu aktualisieren. Unrichtige Angaben berechtigen AFFILI21 zur sofortigen Kündigung.
(2) Eine mehrfache Anmeldung des selben
Affiliatepartners bei AFFILI21, in unterschiedlichen Ebenen (Selbstwerbung) ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung
entfallen sämtliche Provisionsansprüche des Affiliatepartners,
bzw. der beteiligten Affiliatepartnern.
§ 4 Affiliateprogramm / Angebote
(1) Die Teilnahme an AFFILI21 ist
kostenfrei.
(2)
AFFILI21 ermöglicht dem Affiliatepartnern Provisionen aus zwei Programmvarianten
zu erwirtschaften. Der von AFFILI21 dem Affiliatepartnern zur Verfügung gestellte
Promotion-Code nutzt beide Programmvarianten. (Es ist nur ein
Promotion-Code erforderlich.)
-
PAY-PER-SALE
(PPS) ggf. PAY-PER-LEAD (PPL): Mittels Implementierung eines Promotion-Codes bei seiner
Promotionaktion, bzw. auf seiner Webseite
erwirbt der Affiliatepartnern durch die Vermittlung des Verkaufs ggf. einer
definierten Aktion zu dem Angebot von
Affili21 Anspruch auf Zahlung einer Provision.
-
MULTI-LEVEL-MARKETING
(MLM): Werden vom Affiliatepartnern weitere Affiliatepartnern für AFFILI21 geworben, erwirbt der werbende
Affiliatepartnern einen prozentualen Anspruch an den Vergütungen und Provision
des geworbenen Affiliatepartners.
(3) Die zur
Teilnahme an AFFILI21 erforderlichen Promotion-Code
(HTML-Code) sowie
das notwendige Werbematerial stellt AFFILI21 dem Affiliatepartnern zur
Verfügung. Änderungen an diesen Promotion-Code (HTML-Code) dürfen nur nach Absprache
mit AFFILI21 durchgeführt werden.
(4) AFFILI21 stellt dem Affiliatepartnern Echtzeitstatistiken, den aktuellen
Kontostand, vorhandene MLM-Ebenen und die
Benutzerdaten zur Verfügung. AFFILI21 erlaubt dem Affiliatepartnern durch
Zugriff auf seinen Server, diese Daten abzurufen. Eine Zusendung dieser
Informationen an den Affiliatepartnern erfolgt nicht.
§ 5 Regeln für das Affiliateprogramm
(1)
AFFILI21 ist berechtigt, die Annahme der Bewerbung des Affiliatepartners für
das Affiliateprogramm ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Ein Anspruch
auf eine Teilnahme an AFFILI21 besteht nicht.
(2)
Der Affiliatepartnern kann in beliebiger Anzahl an jeder beliebigen Stelle seiner
Promotionaktion, bzw. Webseite einen Hyperlink in
Form eines Werbebanners oder Textlinks auf das Angebot, bzw. die
Dienstleistung zu CONTACT21
setzen. Auf die Art und die Platzierung dieses Links kann AFFILI21 nur
durch besondere Vereinbarung direkt mit dem Affiliatepartnern Einfluss nehmen.
(3) Um eine genaue Aufzeichnung, Berichterstattung und
Honoraraufstellung zu ermöglichen, stellt der Affiliatepartnern sicher, dass die
Links zwischen seiner Promotionaktion, bzw. Webseite und der von
AFFILI21 bzw. dessen Angebot korrekt formatiert sind. Die korrekte technische
Einbindung liegt in der Verantwortung des Affiliatepartners. Die Verantwortung
für alle Links und Tagging liegt allein beim Affiliatepartnern.
(4) AFFILI21 bietet dem Affiliatepartnern die Möglichkeit die korrekte Einbindung
zu testen. Bei technischen Fragen hierzu bietet AFFILI21 gerne eine
Unterstützung an.
§ 6 Abrechnungsgrundlagen / Vergütung
(1)
Vermittelte Transaktionen werden durch ein Cookie und durch die IP-Adresse
(falls Cookie nicht aktiviert) erfasst und im
Onlinesystem protokolliert. Diese Transaktionen werden erst nach Freigabe durch
AFFILI21
verprovisioniert. Eine Freigabe erfolgt nur dann, wenn der
Zahlbetrag bei dem Angebot zu AFFILI21 bezahlt worden ist (PPS) bzw. die
definierte Aktion verifiziert worden ist (PPL). Kommt ein Kunde seiner Zahlungsverpflichtung
nicht nach (PPS) bzw. entspricht die definierte Aktion nicht der Vereinbarung
oder wurde diese manipuliert (PPL), wird die dementsprechende Transaktion gelöscht.
(2) Damit die Transaktion eines vertragsgegenständlichen Angebotes einen Anspruch auf eine
Provision auslöst (PPS), muss der Kunde "Qualifizierte Einnahmen" generieren. Berechnungsgrundlage ist der
von Angebot tatsächlich fakturierte Preis. Der Preis muss vom Kunden vollständig bezahlt werden,
nicht bezahlte Beträge oder an
Kunden zurückerstattete Beträge sind nicht Teil der qualifizierten
Einnahmen.
(3) AFFILI21 bleibt das Recht vorbehalten, im Falle von falschen, geänderten,
oder auf andere Weise ungültigen Anmeldungen, Provisionsgutschriften im
Onlinesystem bis zu drei Monate nach Freigabe zu korrigieren bzw.
komplett zu stornieren. Selbes gilt bei einer Rückbelastung einer
Zahlungsanweisung, z.B. Rückforderung einer Kreditkartenzahlung oder
Widerspruch einer Lastschrifteinzugsermächtigung, o.ä.
PAY-PER-SALE (PPS) Direkt-Provision:
(4) Der Affiliatepartnern hat Anspruch auf eine Direkt-Provision in Höhe von 35 % bzw. 40
% bei 31 und mehr Sales/Monat, bzw. 50 % bei 61 und mehr Sales/Monat auf die,
über den Promotion-Code dem Affiliatepartnern zugeordnete, qualifizierte Einnahme.
(5) Der Affiliatepartnern hat Anspruch auf eine Direkt-Provision in Höhe von 35 % bzw. 40
% bei 31 und mehr Sales/Monat, bzw. 50 % bei 61 und mehr Sales/Monat auf die,
über den Promotion-Code dem Affiliatepartnern zugeordnete, qualifizierte Einnahme, in
Folge einer zeitlich versetzten Wiederholung der Bestellung, bzw. der
Verlängerung der Mitgliedschaft des selben Kunden (Mitgliedes) in der 1. Ebene.
Dieser Anspruch kann sich beliebig oft (Lifetime) wiederholen.
PAY-PER-SALE (PPS) ML-Provision (MULTI-LEVEL-MARKETING):
(6)
Dem Affiliatepartnern wird zusätzlich ein vorgegebener Prozentsatz an
der entstandenen qualifizierten Einnahmen der von dem Affiliatepartnern für
AFFILI21 geworbenen Affiliatepartnern (Affiliatepartnern-Netz) gutgeschrieben sofern der
Affiliatepartnern selbst auch eine qualifizierte Einnahmen
erzielt.
- 10 % ML-Provision der
qualifizierten Einnahmen vom geworbenen Affiliatepartnern-Netz in der 2. Ebene.
- 5 % ML-Provision der
qualifizierten Einnahmen vom geworbenen Affiliatepartnern-Netz in der 3. Ebene.
- 3 % ML-Provision der
qualifizierten Einnahmen vom geworbenen Affiliatepartnern-Netz in der 4. Ebene.
- 2 % ML-Provision der
qualifizierten Einnahmen vom geworbenen Affiliatepartnern-Netz in der 5. Ebene.
Die nachfolgende Skizze verdeutlicht die prozentuale Verteilung:
EBENE
E1:
E2:
E3:
E4:
E5 |
Affiliatepartnern
von P10 geworben
von P2x geworben
von P3x geworben
von P4x geworben |
AUFBAU (BEISPIEL: JE 2 Affiliatepartnern)
-- P10 (Sie) --
|
|
P21
P22
...
/
\
/ \
P31 P32
P33 P34
...
/ \ /
\ / \
/ \
P41 P42 P43 P44 P45 P46 P47
P48 ...
/ \ / \ / \ /
\ / \ / \ / \ /
\
P51 P52 P53 P54 P55 P56 P57 P58 P59 P510 ... |
IHRE PROVISION (BETEILIGUNG)
35 % - 50 % vom Umsatz
10 % vom Umsatz der Ebene
05 % vom Umsatz der Ebene
03 % vom Umsatz der Ebene
02 % vom Umsatz der Ebene |
(OPTION) PAY-PER-LEAD (PPL):
Der Affiliatepartnern hat, aufgrund einer schriftlichen Zusatzvereinbarung, Anspruch auf eine Direkt-Provision
lt. Provisionsliste bei Abschluss einer hierfür definierten Aktion. Eine
definierte Aktion ist eine kostenlose Registrierung und vollständige
Profileinstellung zu dem Angebot von AFFILI21. Ggf. Registrierungen ohne Nutzung
des Services, z.B. Mehrfachanmeldungen, Fakeanmeldungen o.ä. können diesen
Anspruch ausschliessen.
Abrechnungsmodus:
(7) AFFILI21 erststellt monatlich eine Abrechnung. Die
Auszahlung eines Provisionsguthaben erfolgt ab zwei Provisionen und 25,-- EUR
Mindestguthaben zum Ende des
jeweiligen Folgemonats.
(8) Die Auszahlung erfolgt im Falle der deutschen Umsatzsteuerpflicht
des Affiliatepartners incl. der gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer. Der
Affiliatepartnern ist verpflichtet, AFFILI21 über eine Änderung der
Umsatzsteuerpflicht unverzüglich mit einem Nachweis des zuständigen
Finanzamtes zu informieren. Sollte kein Nachweis
(Unbedenklichkeitsbescheinigung) zum Zeitpunkt der
Abrechnung vorliegen, wird grundsätzlich die Umsatzsteuer einbehalten
und abgeführt, eine nachträgliche Verrechnung ist aus organisatorischen
und technischen Gründen nicht möglich. Diese Bescheinigung muß jährlich
bestätigt bzw. wiederholt werden.
(9)
Falls der Affiliatepartnern in einem Monat die EUR 25,- Auszahlungsgrenze nicht erreichen, wird das Guthaben
weitergeführt bis der Affiliatepartnern diese Auszahlungsgrenze erreicht haben. Es geht also
selbstverständlich nichts verloren.
Zahlungsanspruch:
(10)
Dem Affiliatepartnern steht ein Zahlungsanspruch gemäß der von ihm mit AFFILI21 geschlossenen Vereinbarungen
ausschliesslich gegenüber
AFFILI21 zu.
§ 7 Werbematerialien
(1) Dem Affiliatepartnern werden von AFFILI21 kostenlose Werbematerialien in Form
von Grafiken, Texten und ggf. Scripten zur Verfügung gestellt.
Diese dürfen ausschließlich für die Bewerbung von dem für diese
Anmeldung geltenden Angebot verwendet werden. Die Benutzung der
Werbematerialien auch in abgewandelter Form ist untersagt, sofern sie
nicht zur Bewerbung von AFFILI21 Webprojekten dienen.
Sollten Sie individuelle Werbemittel benötigen, setzen Sie sich bitte mit uns in
Verbindung. Wir erstellen gerne für Sie angepasste Werbemittel. Fallweise
stellen wir diese Werbemittel auch exklusiv zur Verfügung.
§ 8 Verfügbarkeit
(1) AFFILI21 wird den in der Internetbranche üblichen Aufwand betreiben
um zu gewährleisten, dass das Onlinesystem 24 Stunden am Tag verfügbar
bleibt. Ausgenommen hiervon sind Unterbrechungen, die für erforderliche
Wartungsmaßnahmen üblich, oder durch Dritte, nicht mit AFFILI21
verbundene Unternehmen verschuldet sind. Sollte das Onlinesystem
gleichwohl ausfallen, wird sich AFFILI21 im Rahmen seiner Möglichkeiten
sofort bemühen, die Verfügbarkeit wiederherzustellen.
(2) AFFILI21 ist für vorsätzliche Angriffe Dritter (Hacker,
Computerviren, DoS-Angriffe u.ä.) auf seine Server und auf das Internet
nicht verantwortlich.
§ 9 Laufzeit / Kündigung
(1)
Der Vertrag zwischen AFFILI21 und dem Affiliatepartnern beginnt, wenn die
Bewerbung des Affiliatepartners für AFFILI21 von AFFILI21 angenommen, und die Zugangsdaten für das
Affiliateprogramm dem Affiliatepartnern
mitgeteilt wurden.
(2)
Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit schriftlich bzw. online im
Loginbereich von AFFILI21,
ohne Angabe des Grundes, gekündigt werden. Die Kündigung wird
unmittelbar wirksam. Ein vorhandenes Guthaben wird, soweit ein Anspruch
darauf besteht, ausgezahlt. Der Affiliatepartnern ist verpflichtet, nach erfolgter Kündigung
sämtliche Hyperlinks (Promotion-Codes) von AFFILI21 von seiner
Promotionaktion, bzw. Webseite zu
entfernen. Ggf. Forderungsansprüche von AFFILI21 an den Affiliatepartnern aufgrund
eines Storno von bereits bezahlten Provisionen bleiben von der Kündigung jedoch unberührt.
(3)
Ab Wirksamkeit der Kündigung werden keinerlei Vergütungen mehr bezahlt,
auch wenn der Affiliatepartnern den jeweiligen Hyperlink (Promotion-Code) nicht von seiner
Promotionaktion, bzw. Webseite
entfernt hat.
§ 10 Pflichten / Verantwortung des Affiliatepartners
(1) Der Affiliatepartnern ist für die Entwicklung, den Betrieb und die Wartung
seiner Promotionaktivität, bzw. Webseite selbst verantwortlich. Dies gilt auch für sämtliches
Material, das auf seiner Promotionaktion, bzw. Webseite erscheint.
(2) Der Affiliatepartnern verpflichtet sich, seine Promotioninhalte, bzw. Webseiteninhalte entsprechend der
gültigen Gesetzgebung des jeweiligen Landes zu gestalten und diese zu
befolgen. Insbesondere garantiert der Affiliatepartnern, dass er keine illegalen
Inhalte wie Kinder- oder Tierpornografie, Propagandamittel oder
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen etc. anbietet. Der
Affiliatepartnern stellt sicher, dass das auf seiner Promotionaktion, bzw. Webseite präsentierte
Material keine Nacktaufnahmen von Minderjährigen unter 18 Jahre zeigt.
(3) Der Affiliatepartnern stellt ferner sicher, dass das auf seiner
Promotionaktion, bzw. Webseite
dargestellte Material keine Rechte Dritter verletzt (einschließlich z.B.
Urheber- und Warenzeichenrechte, Markenschutzrechte, das allgemeine
Persönlichkeitsrecht oder andere Rechte) und weder beleidigend oder
verleumderisch noch in einer anderen Weise rechtswidrig ist.
(4) Suchmaschinen Marketing (SEM), d.h. die Durchführung von Sponsored Links
Kampagnen ist unter den folgenden Voraussetzungen gestattet:
Es dürfen keine Gebote auf das Angebot von AFFILI21 (d.h. CONTACT21) oder
Kombinationen mit der Wortmarke CONTACT21 vorgenommen werden. Die URL darf weder
den Markenbegriff CONTACT21 verwenden, enthalten oder den Eindruck vermitteln,
dass die Domain im Zusammenhang mit CONTACT21 steht. Aus Anzeigen heraus darf
nicht unmittelbar und direkt auf eine Seite von CONTACT21 (bzw. über das
Affiliateprogramm AFFILI21 direkt auf die Seite von CONTACT21) verlinkt werden.
Es ist zwingend erforderlich, dass für den User eine sichtbare und von uns
akzeptierte Landingpage des Affiliatepartners vorgeschaltet ist.
(5) Insbesondere verpflichtet sich der Affiliatepartnern, die Privatsphäre Dritter
zu beachten, keine unaufgeforderten Massensendungen sowie keine
unerbetene Werbung zu verbreiten (z.B. Spam-Mail, Massen-Popups). Dies
gilt sowohl für das eigene Angebot als auch für Angebote Dritter. Das Erstellen
von Desktop-Gadgets oder Plugins für Browser unter Verwendung von AFFILI21 (ggf.
CONTACT21) Codes und Werbemitteln ist nicht gestattet. Der Einsatz von Adware
oder Spyware ist ausdrücklich untersagt.
(6) Darüber hinaus wird der Affiliatepartnern sicherstellen, dass auf Grund des
auf seiner
Promotionaktion, bzw. Webseite dargestellten Materials keinerlei Verwechslung oder
Verwechslungsgefahr mit dem Angebot, bzw. der Dienstleistung zu AFFILI21
bzw. dessen Angebot entsteht. Das Impressum muss eindeutig
den Inhaber der Domain entsprechend der Impressumspflicht kennzeichnen.
(7) Bei einem Verstoß ist AFFILI21 berechtigt, den Account des
betreffenden Affiliatepartners sofort zu sperren. Der Affiliatepartnern verliert in diesem
Fall sämtliche Ansprüche auf Auszahlung der Provisionen. AFFILI21
behält sich ferner das Recht vor ggf. Schadenersatz
geltend zu machen.
(8) Der Affiliatepartnern stellt AFFILI21 von sämtlichen Ansprüchen Dritter
frei, die diese aus Verletzung etwaig bestehenden Persönlichkeitsrechten,
Kennzeichen-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster-, Patent-, Urheber- und
anderen Immaterialgüterrechten oder allgemein wegen Verletzung des
geltenden Rechts durch den Affiliatepartnern stellen. Die AFFILI21 diesbezüglich
entstehenden Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung und
-verfolgung gegenüber den Dritten gehen zu Lasten des Affiliatepartners. Außerdem
ist der Affiliatepartnern verpflichtet, bei der Verteidigung gegen solche
Ansprüche AFFILI21 durch Abgabe von Erklärungen und Informationen zu
unterstützen.
§ 11 Haftung
(1) AFFILI21 haftet für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) AFFILI21 schließt die Haftung für Schäden, die durch einfache
Fahrlässigkeit verursacht worden sind, aus, sofern diese keine
vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche
nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für
Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von AFFILI21. Sofern
AFFILI21 fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die
Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
Ansprüche auf Ersatz eines Vermögensschadens sind von vorneherein
ausgeschlossen.
(3) Soweit sich vorstehend nicht anderes ergibt, ist die Haftung vom
AFFILI21 (z.B. für entgangenen Gewinn, den Verlust von Daten oder
Unterbrechungen oder Fehler im Betrieb der Website des Affiliatepartners) im
Zusammenhang mit dieser Vereinbarung – gleich aus welchen Rechtsgründen
– ausgeschlossen.
§ 12 Änderungen der Teilnahmebedingungen
(1) Änderungen an den Teilnahmebedingungen sind jederzeit möglich und
werden unter Einhaltung einer Frist von einem Monat angekündigt. Diese werden allen
Affiliatepartnern über das Onlinesystem zugänglich gemacht. Erfolgt kein ausdrücklicher,
schriftlicher Widerspruch innerhalb der Ankündigungsfrist, gelten die neuen
Teilnahmebedingungen als angenommen.
(2) Diese Vereinbarung gibt den Inhalt der vertraglichen Abreden zwischen den
Parteien abschließend wieder und ersetzt alle etwaigen bisherigen Vereinbarungen
zwischen den Parteien betreffend den Vertragsgegenstand. Nebenabreden, auch
mündlicher Art, sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieser
Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
§ 13 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) AFFILI21 verpflichtet sich, die Bestimmungen allen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschl.
gegebenenfalls künftiger europäischer Datenschutzgesetze, insbesondere
solche hinsichtlich der Wahrung des Datengeheimnisses, zu beachten.
§ 14 Sonstiges
(1)
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich beim
Affiliatepartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person
öffentlichen Rechts handelt, ist der Sitz von AFFILI21.
(2) AFFILI21 ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch
Erklärung an Rechtsnachfolger zu übertragen.
(3) Eine Änderung der URL-Adresse der vertragsgegenständlichen Webseite von
AFFILI21 oder des damit beworbenen Angebotes, bzw. der damit beworbenen
Dienstleistung beinhaltet keine Änderung dieses Vertrages und lässt seine Rechte
und Pflichten unberührt.
(4) Kunden die Produkte bzw. Dienstleistungen über den Promotion-Code des
Affiliatepartners von AFFILI21 dessen Angebot erwerben, sind Kunden von AFFILI21 bzw.
dessen Angebot. Zwischen Kunden und AFFILI21 bzw. dessen Angebot entsteht eine
eigenständige Rechtsbeziehung, die unabhängig ist von der etwaigen
Rechtsbeziehung zwischen dem Affiliatepartnern und dem Kunden, der die Promotionaktion,
Webseite des Affiliatepartners besucht. Demzufolge finden ausschliesslich die Regeln,
Richtlinien und Betriebsprozesse von AFFILI21 bzw. dessen Angebot hinsichtlich der
Kundenaufträge, des Kundenservice und der Produkt- bzw. Dienstleistungsverkäufe
auf diesen Kunden Anwendung.
(5) Produkt- bzw. Dienstleistungspreise und Verfügbarkeit können sich
ändern. AFFILI21 wird sich im Rahmen des
wirtschaftlich Sinnvollen nach besten Kräften bemühen, genaue Informationen zu
übermitteln, kann jedoch für Übermittlungsfehler keinerlei Gewährleistung
übernehmen.
§ 15 Salvatorische Klausel
(1)
Sollten Bestimmungen des vorliegenden Vertrags im Sinne der
Rechtssprechung ungültig sein oder werden, bleibt hiervon
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der
unwirksamen Bestimmungen oder zur Auffüllung von Lücken soll eine
angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die
Vertragsparteien gewollt haben.
Stand: 10.2006 |